Job-Berufssprachkurse


Im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge führen wir den Job-Berufssprachkurs durch. Dieser soll Sprachkompetenzen der deutschen Sprache vermitteln, die im Berufsalltag gebraucht werden. Der Berufssprachkurs wird stärker an dem konkreten Bedarf am Arbeitsplatz ausgerichtet.

Zielgruppe und Inhalt:
Hierzu führt das BAMF spezielle Job-Berufssprachkurse ein, die Sprachkenntnisse vermitteln, die für den konkreten Arbeitsalltag unmittelbar relevant und stärker an den Bedarfen von Betrieben und Beschäftigten ausgerichtet sind. Ziel ist, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu gestalten und den Einstieg im Betrieb auch bei noch geringeren Deutschkenntnissen zum Erfolg zu führen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass Teilnehmer individuell gecoacht werden.

Der Job-BSK richten sich an Personen, die:

  • min. das Sprachniveau A2 (GER) nachweisen können. Ein absolvierter Integrationskurs ist nicht zwingend notwendig.

Die Länge des Kurses wird dem Lerntempo der Kursgruppe angepasst, maximal jedoch 150 Unterrichtseinheiten. Im Kurs sind Phasen des Einzelunterrichtes mit eingeplant, damit der Lernfortschritt gewährt wird.

Die Job-Berufssprachkurse richtet sich vor allem an Personen, die im Gesundheits- und/oder Pflege-Bereich, Hotel- und Gaststättengewerbe, Lager und Logistik, Gewerbe und Technik oder Bürokommunikation tätig sein möchten oder schon sind.

Zugangsvoraussetzung:
Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs
Der Berechtigungsschein wird je nach Anspruchsberechtigung vom BAMF, vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder vom zuständigen Landratsamt ausgestellt.

Hinweis:
Grundsätzlich sind Anmeldungen zum Job-BSK nicht über die Homepage der vhs Nordsachsen möglich.
Wenn Sie an einem Job-BSK teilnehmen möchten und einen Berechtigungsschein dafür haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an ronny.schmidt(at)vhs-nordsachsen.de

 

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Vorsorge im Alter regeln - Vollmacht, Betreuung, Patientenverfügung

Kursnr. OFTA10303
Beginn Di., 09.06.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Taucha, Geschw.-Scholl-Str. 4, Gymnasium, Raum 7
Gebühr 6,60 €

Kursbeschreibung

Niemand ist davor gefeit, durch Krankheit, Unfall oder normale Alterungsprozesse in Situationen zu kommen, in denen er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu entscheiden. Damit Angehörige, Ärzte oder Gerichte in einem solchen Fall im Sinne der Betroffenen handeln können, sollte man mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung die Wünsche rechtsverbindlich formulieren. Der Vortrag erläutert, worauf man dabei achten sollte.

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