Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Integrationsbereich

 

Werden Fahrtkosten für den Kurs übernommen?

Ja, solange eine Kostenbefreiung durch das Jobcenter vorliegt oder beim BAMF beantragt wurde und der kürzeste Weg zwischen Kurs- und Wohnort mindestens drei Kilometer beträgt. Die individuellen Grundvoraussetzungen sprechen wir mit Ihnen beim Info-Tag ab.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie dem Kursträger stets einen aktuellen Leistungsbescheid vorlegen. 

 

Habe ich Anspruch auf eine Kostenbefreiung?

Ja, wenn Sie erwerbslos und Empfänger einer Sozialleistung (Bürgergeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld, etc.) sind, kann für Sie ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden. Auch Erwerbstätige, die ein bestimmtes Brutto nicht überschreiten, können eine Kostenübernahme beantragen.

Als EU-Bürger bekommen Sie eine garantierte Kostenbefreiung von 50%. 

 

Woher bekomme ich einen Berechtigungsschein?

Entweder vom Job-Center, der Agentur für Arbeit, der Ausländerbehörde oder Sie stellen einen Antrag beim BAMF. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern damit während der Sprechzeiten.

 

Wie melde ich mich zum Integrationskurs an?

Sie können gern telefonisch oder per Mail Plätze anfragen. Offiziell angemeldet sind Sie allerdings erst, wenn uns Ihr Berechtigungsschein im Original vorliegt und wir mit Ihnen einen Einstufungstest durchgeführt haben. 

 

Wie lange dauert ein Integrationskurs?

Der allgemeine Integrationskurs dauert 600 Unterrichtseinheiten für den Sprach- sowie 100 Unterrichtseinheiten für den Orientierungskurs (1 UE = 45 Minuten). Bei einer Durchführung mit 5UE pro Tag an 4 Tagen pro Woche plus zwei bis drei Wochen Ferien dauert ein Kurs etwa 7-8 Monate.

Bei einem Integrationskurs Alpha stehen am Anfang noch zusätzlich 300 Unterrichtseinheiten zur Alphabetisierung. 

 

Zu welchen Zeiten läuft ein IK?

In der Regel Montag bis Donnerstag am Vormittag.

 

Was passiert, wenn ich einen Kurstag nicht besuchen kann?

Bei Krankheit brauchen Sie ein ärztliches Attest (von einem deutschen Arzt). Zudem ist ab dem ersten Fehltag eine Mitteilung an die Leitung des Integrationsbereichs notwendig.

 

Warum brauche ich einen Einstufungstest?

Der Einstufungstest ist vom Ministerium vorgeschrieben, um Sie in das für Sie passende Modul eines Kurses einzuteilen. Bei bereits vorhandenen Kenntnissen ist es somit nicht nötig, den gesamten Kurs zu besuchen. 

 

Ist der Einstufungstest kostenlos?

Ja, mit einem Berechtigungsschein bekommen Sie bei der Anmeldung den Test einmalig nicht in Rechnung gestellt. Wenn Sie den ersten Test bei einem anderen Kursträger gemacht haben und ihn bei uns wiederholen, müssen Sie 30 EUR dafür bezahlen.

 

Welche Pflichten habe ich in der Kooperation mit der vhs?

Durch die Teilnahme an einem Kurs an der vhs Nordsachsen stimmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung der vhs Nordsachsen zu und haben sich an diese Bestimmungen zu halten. Hervorzuheben ist hierbei Ihre Informationspflicht, uns über Adressänderungen oder einen geplanten Kursabbruch rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

Neben diesen internen Regelungen unterliegen Sie der Integrationsverordnung des BAMF. Dabei ist insbesondere Ihre Anwesenheitspflicht zu beachten. Sollten Sie gegen diese verstoßen, behalten wir uns vor, Ihnen die Fehlzeiten in Rechnung zu stellen. Entschuldigtes Fehlen ist nur durch ein Attest eines deutschen Arztes möglich.

 

Noch Fragen zu den Integrationskursen?

Besuchen Sie die Seite des BAMF

 

Berufssprachkurs

Was unterscheidet einen Integrations- von einem Berufssprachkurs?

Die Berufssprachkurse (BSK) setzen den Besuch eines Integrationskurses voraus und legen ihren Fokus auf die Vermittlung von berufsbezogenen Deutschkenntnissen.

Näheres erfahren Sie hier

 

Wie melde ich mich zum BSK an?

Über die Agentur für Arbeit bekommen Sie eine Berechtigung zur Teilnahme. Des Weiteren können wir für Sie einen Antrag beim BAMF stellen, sofern Sie noch keine abgeschlossene Ausbildung haben oder im Erziehungsstand befinden. Auch wenn Sie bereits berufstätig sind, können Sie sich zum Kurs anmelden. Abhängig von Ihrem Bruttogehalt wird über die Kostenübernahme entschieden.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kurse 500 UE umfassen. 

 

Werden Fahrtkosten für den Kurs übernommen?

Ja, solange eine Kostenbefreiung durch das Jobcenter vorliegt oder beim BAMF beantragt wurde und der kürzeste Weg zwischen Kurs- und Wohnort mindestens drei Kilometer beträgt. Die individuellen Grundvoraussetzungen sprechen wir mit Ihnen beim Info-Tag ab.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie dem Kursträger stets einen aktuellen Leistungsbescheid vorlegen. 

 

Welche Niveaus bieten Sie an?

Wir bieten jedes Niveau (A1, A2, B1, B2, C1) an, sobald wir sieben Teilnehmer haben. Auch einen Job-BSK kann man bei uns buchen.

 

 Welche Pflichten habe ich in der Kooperation mit der vhs?

Genau wie beim Integrationskurs gilt auch beim BSK: Durch die Teilnahme an einem Kurs an der vhs Nordsachsen stimmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung der vhs Nordsachsen zu und haben sich an diese Bestimmungen zu halten. Hervorzuheben ist hierbei Ihre Informationspflicht, uns über Adressänderungen oder einen geplanten Kursabbruch rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

Neben diesen internen Regelungen unterliegen Sie der Verordnung des BAMF. Dabei ist insbesondere Ihre Anwesenheitspflicht zu beachten. Sollten Sie gegen diese verstoßen, behalten wir uns vor, Ihnen die Fehlzeiten in Rechnung zu stellen. Entschuldigtes Fehlen ist nur durch ein Attest eines deutschen Arztes möglich.

Zum Einverständnis mit diesen Verordnungen schließen Sie mit uns am ersten Kurstag einen Teilnehmervertrag ab.

 

Prüfungen

Kann bei Ihnen jeder eine Prüfung ablegen?

Wir bieten an unseren Geschäftsstellen nur Prüfungen für Teilnehmer an, die über eine aktuelle BAMF-Nummer verfügen bzw. mindestens ein Modul bei unseren Kursen besucht haben. 
Unsere Lizenzpartner sind g.a.s.t. e.v. und die telc gGmbh.

Gelegentlich bietet unsere Geschäftsstelle in Torgau Prüfungen telc A2/B1 an. Bitte informieren Sie sich hierfür vor Ort:
stephanie.korthals(at)vhs-nordsachsen.de

Weitere Informationen zum DTZ und Modelltests finden Sie hier

Weitere Informationen zum DTB und Modelltests finden Sie hier

 

Kann ich bei Ihnen einen Einbürgerungstest ablegen?

Wir führen in regelmäßigen Abständen Einbürgerungstests durch. Die Anmeldung erfolgt vor Ort in der Volkshochschule. Die Gebühr beträgt 25 EUR und ist mit der Anmeldung direkt zu bezahlen. Bitte bringen Sie auch Ihren Ausweis mit und beachten Sie, dass die Anmeldung drei Wochen Bearbeitungszeit erfordert. Der Besuch eines Kurses ist für die Prüfung nicht notwendig.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch, via E-Mail oder persönlich zu unseren Sprechzeiten an uns. 
 

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