Berufssprachkurse
Zielgruppe und Inhalt:
Die Berufssprachkurse sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund. Damit verbessern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die
- ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen,
- in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.
Welche Voraussetzungen müssen Sie zusätzlich erfüllen?
- abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesene Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1 des GER
Je nach Ihren Sprachkenntnissen und Bedürfnissen können Sie Basiskurse oder Spezialkurse besuchen.
Basiskurse vom Sprachniveau B1 auf B2 (500 UE)
- vermitteln Deutschkenntnisse, die Sie generell in der Berufswelt benötigen. Sie lernen das Vokabular, die Redewendungen und die Grammatik, die Sie brauchen, um sich am Arbeitsplatz zu verständigen.
- befähigen Sie, berufliche E-Mails und Briefe zu verfassen oder Texte wie Bedienungsanleitungen zu verstehen.
- erweitern zudem Ihr Wissen zum Beispiel über Vorstellungsgespräche oder Arbeitsverträge und bereiten Sie so optimal auf das Berufsleben vor.
- Spezialkurse vom Sprachniveau A1 auf A2 oder A2 auf B1 (400 UE)
- Dieser Kurs ist für Teilnehmende, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben. Mit diesen Kursen erwerben Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1.
Abschluss:
Die Berufssprachkurse enden mit einem Sprachtest, der das Sprachniveau nach den Stufen A2, B1 oder B2 des Europäischen Referenzrahmens festschreibt.
Zugangsvoraussetzung:
Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs
Der Berechtigungsschein wird je nach Anspruchsberechtigung vom BAMF, vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder vom zuständigen Landratsamt ausgestellt.
Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Berufssprachkursen gibt es derzeit an allen Standorten Wartelisten, um einen Teilnehmerplatz für einen Berufssprachkursen zu bekommen.
Somit bitten wir Sie um etwas Geduld bis wir Ihnen einen Kursstart ermöglichen können.
Integration mit Alphabetisierung- Modul 2
| Kursnr. | NHTG40482 |
| Beginn | Di., 25.11.2025, 09:15 - 13:30 Uhr |
| Dauer | 20 Termine |
| Kursort | Torgau, Puschkinstr. 3, VHS, Raum 0.04 |
| Gebühr | 458,00 € |
Kursbeschreibung
Zielgruppe und Inhalt:Der Integrationskurs mit Alphabetisierung richtet sich an nicht alphabetisierte Personen ohne oder mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen, die keine Schule besucht und/oder keine oder sehr geringe Lese- und Schreibkenntnisse in ihrer Muttersprache haben (sog. primäre und funktionale Analphabeten).
Entsprechend der Integrationskursverordnung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Int.-V vom 20.02.2012) bietet die Volkshochschule an:
Basissprachkurs Deutsch (jeweils 100 UE)
Modul 1 (Alphabetisierung)
Modul 2 (Alphabetisierung)
Modul 3 (Alphabetisierung)
Aufbausprachkurs Deutsch (jeweils 100 UE)
Modul 1 (Lernende ohne oder mit geringen Vorkenntnissen)
Modul 2 (Heranführen an das Niveau A1 des GER)
Modul 3 (Heranführen an das Niveau A2 des GER)
Spezialsprachkurs Deutsch (jeweils 100 UE)
Modul 1
Modul 2 (Heranführen an das Niveau B1 des GER) Orientierungskurs
Modul 3
Abschluss:
Der Integrationskurs mit Alphabetisierung endet mit einem skalierten Test, der das Sprachniveau nach den Stufen A2 und B1 des Europäischen Referenzrahmens festschreibt und dem Test zum Orientierungskurs „Leben in Deutschland“.
Zusatzinformation:
Da jedoch ein großer Teil der Kursteilnehmenden das Sprachniveau B1 absehbar nicht erreicht, ist das Sprachniveau A2 im Rahmen der Maximalförderung (1200 Unterrichtseinheiten) realistisch.
Die zusätzlichen 300 Unterrichtsstunden, die im Rahmen der Wiederholungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, oder mindestens 100 im Alphabetisierungskurs noch nicht genutzte Unterrichtseinheiten können auch zum Besuch von Kursabschnitten in einem allgemeinen oder in einem anderen speziellen Integrationskurs verwendet werden, um das Sprachniveau B1 zu erreichen.
Zugangsvoraussetzung:
Berechtigungsschein zur Teilnahme am Integrationskurs mit Alphabetisierung
Der Berechtigungsschein wird je nach Anspruchsberechtigung vom BAMF, vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder vom zuständigen Landratsamt ausgestellt.
VHS Torgau, Raum 0.04
Puschkinstraße 304860 Torgau
